Erwachsene in der Prädialyse
Existenzsicherung
Chronisch kranke Menschen sorgen sich häufig nicht nur um Ihre Gesundheit, sondern auch um ihre wirtschaftliche Existenz. Falls dies auch auf Sie zutrifft, hat das nichts mit Unvermögen oder Schuld zu tun, sondern ist leider eine weitere Auswirkung der Erkrankung. Wenn es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, für Ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen, können Sie vorübergehend oder auf Dauer bestimmte Ersatzleistungen beantragen.
Diese Ersatzleistungen können Sie beantragen
Arbeitslosengeld für kranke Menschen
Sozialhilfe
Grundsicherungsleistungen
Wohngeld
Arbeitslosengeld für Kranke
Bei manchen Krankheitsverläufen oder Komplikationen kann es sein, dass man sehr lange krankgeschrieben ist. Sollte Ihr Anspruch auf Krankengeld aufgebraucht sein, greift die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung, um sicherzustellen, dass Sie oder andere Mitpatienten an dieser Stelle nicht aus den sozialen Sicherungssystemen herausfallen. Damit können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen arbeitslos melden,
obwohl Sie weiterhin krank sind
obwohl Sie einen Arbeitsplatz haben
obwohl Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen
Für die Nahtlosigkeitsregelung müssen Sie nicht kündigen!
Wenn alle anderen Sicherungssysteme nicht (mehr) greifen und der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden kann, gibt es drei Leistungsarten. Welche der drei Hilfearten Sie erhalten, hängt von Ihrem Alter und Ihrer Erwerbsfähigkeit ab. Der Regelbedarf für eine alleinstehende Person liegt derzeit in allen drei Bereichen bei 449 Euro im Monat. Hinzu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizkosten, sowie etwaige Mehrbedarfe.
Sozialhilfe
Die Sozialhilfe sichert die Existenz für zeitweise voll erwerbsgeminderte Menschen, sie stellt also ein zeitlich begrenztes Instrument dar.
Zuständig ist das Sozialamt
Im Alter
Die Grundsicherung für Altersrentner und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen ist dagegen zeitlich unbegrenzt angelegt.
Zuständig ist das Sozialamt
Für Arbeitssuchende
Die Grundsicherung gilt für erwerbstätige Personen ab 15 Jahren, deren Gehalt nicht ausreicht oder Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Zuständig ist das Jobcenter
Schildern Sie der zuständigen Behörde umfassend Ihre Lebenssituation.
Beantragen Sie Mehrbedarfe und andere Sonderleistungen.
Lassen Sie sich umfassend beraten und unterstützen.
Wohngeld
Mit dem Wohngeld erhalten Sie bei geringem Einkommen einen staatlichen Zuschuss zur Ihren Wohnkosten. Wohngeld können Sie als Mietzuschuss erhalten, wenn Sie Mieterin oder Mieter einer Wohnung sind, oder als Lastenzuschuss, wenn Ihnen eine Wohnung oder ein Haus gehören und Sie darin wohnen. Berechnet wird das Wohngeld nach der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner, deren Gesamteinkommen und der Höhe der Belastungen oder der zuschussfähigen Miete.
Freibeträge beim Wohngeld
Bei der Ermittlung Ihres Jahreseinkommens können Sie einen Freibetrag von 1.800 Euro geltend machen bei einem
Grad der Behinderung von 100
Grad der Behinderung von mindestens 50 und Pflegebedürftigkeit und häusliche Pflege
https://www.arbeitsagentur.de/news/kinderzuschlag-erhoehung-januar-2022
Wenn Sie Wohngeld erhalten, haben Ihre Kinder zudem Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket.
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