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Transplantierte Erwachsene

Beruf nach Transplantation

In diesem Abschnitt schauen wir uns verschiedene Konstellationen an, da transplantierte Menschen sowohl medizinisch als auch beruflich an sehr unterschiedlichen Punkten stehen können. Schauen Sie, welche Situationsbeschreibung für Sie passend ist und welche Unterstützung Sie erfahren können.

Ändern Sie nichts an Ihrer beruflichen Situation, bevor Sie nicht wissen, ob es Ausgleichsmöglichkeiten gibt! Sie tragen die finanzielle Last der chronischen Erkrankung sonst allein.

Folgende Situationen beleuchten wir:
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Sie sind erfolgreich transplantiert und es geht Ihnen physisch und psychisch so gut, dass Sie vollumfänglich arbeiten können.

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Sie waren vor der Transplantation dialysepflichtig und erhielten eine (befristete) Erwerbsminderungsrente. Wie geht es jetzt weiter und welche Auswirkung hat die Transplantation auf Ihre Rente.

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Sie sind transplantiert und Ihr Gesundheitszustand lässt es nicht zu, dass Sie einer (vollen) Stelle nachgehen können.

Nach der Transplantation steht Ihnen für 2 Jahre ein GdB von 100 zu!

Nach 2 Jahren steht Ihnen je nach Gesundheitssituation ein GdB zwischen 50 und 100 zu. Sie besitzen damit weiterhin den Status Schwerbehinderung

Schauen Sie sich auch die Seite zur Schwerbehinderung an, dort finden Sie alle beruflichen Nachteilsausgleiche.

Gute Beratung zum Thema Beruf & Nierenerkrankung erhalten Sie am Nierentelefon und bei den Integrationsämtern.

Erwerbsminderungsrente vor der Transplantation

Sie waren vor der Transplantation dialysepflichtig und erhalten eine befristete Erwerbsminderungsrente? Vielleicht sind Sie nun unsicher, wie es für Sie weitergeht. Da in der Regel die heutigen Erwerbsminderungsrenten befristet sind, wird es im Verlauf zu einer Überprüfung kommen. Eine erfolgreiche Transplantation kann dazu führen, dass der Rentengrund entfällt und Sie, da Sie im erwerbsfähigen Alter sind, wieder arbeiten gehen müssen. Nach Einsicht der ärztlichen Unterlagen und/oder einem Gutachten wird entschieden, ob Sie weiterhin Rente erhalten und in welchem Umfang. Das Ergebnis kann also sein, dass Sie:

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keine Erwerbsminderungsrente mehr erhalten

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eine Teilerwerbsminderungsrente erhalten

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oder eine volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen.

Vielleicht erhalten Sie aber auch aus Ihrer Dialysezeit eine unbefristete Erwerbsminderungsrente und fragen sich, ob sich an diesem Status aufgrund der Transplantation etwas ändern kann? In der Tat berichten einige Betroffene, dass sie von der Rentenversicherung angeschrieben werden, mit der Frage, ob sich an ihrem Rentengrund etwas geändert hat. Wer ein solches Schreiben erhält, ist nicht absehbar. Manche Betroffene werden niemals angeschrieben, andere alle 2 Jahre. Klar ist, Sie dürfen nicht lügen! Deutlich wird auch, dass eine erfolgreiche Transplantation die tatsächlichen Anspruchsgründe für eine Erwerbsminderungsrente verändert und somit die Rente auch aberkannt werden kann.

Erwerbsminderung nach der Transplantation

Nicht immer kann eine Transplantation die Gesundheit weitgehend wiederherstellen. Sollten die Beeinträchtigungen durch Ihre Erkrankung auch nach einer Transplantation gravierend sein, gibt es zwei Konstellationen.

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Sie können keine drei Stunden am Tag mehr arbeiten.

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Sie können zwischen 3 und unter 6 Stunden am Tag arbeiten.

 

In beiden Fällen können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Im ersten Fall erhalten Sie eine volle Erwerbsminderungsrente, im zweiten Fall eine Teilerwerbsminderungsrente. Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen immer auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

 

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind:

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Mindestens 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein.

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In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben.

Wo endet der Kündigungsschutz?

 

Schwerbehinderte Menschen genießen im Berufsleben einen besonderen Kündigungsschutz. Aber was bedeutet das genau und unter welchen Bedingungen kann der Arbeitgeber doch eine Kündigung aussprechen? Nicole Scherhag stellt in diesem Video einen besonderen Fall aus den Anfragen am Nierentelefon vor und erklärt, worauf Sie beim Thema Kündigungsschutz achten müssen.

 

Themenübersicht

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