Die Apotheker sollen zukünftig stärker in die Beratung eingebunden werden. Dazu hat der Gesetzgeber aktuell die ersten fünf Dienstleistungen festgelegt, die Apotheken abieten dürfen und für die sie auch vergütet werden.
Zwei dieser Dienstleistungen können auch für chronisch nierenkranke Menschen interessant werden. Einmal die Beratung bei der Einnahme von mindestens fünf Medikamenten, der sogenannten Polymedikation. Und dann die Beratung von Menschen nach Organtransplantation, die Immunsuppressiva verordnet bekommen.
Gesetzlich Versicherte können die Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Dazu müssen sie der Apotheke schriftlich bestätigen, dass sie die Voraussetzungen erfüllen und später auch die Beratung quittieren. Die Abrechnung erfolgt ohne Zuzahlung direkt mit der Krankenkasse.