Erwachsene mit chronischer Nierenerkrankung
Beruf & Nierenerkrankung
Machen Sie sich Sorgen, wie es mit Ihrer Berufstätigkeit angesichts der chronischen Nierenerkrankung weitergehen kann? In diesem Kapitel zeigen wir Ihnen Möglichkeiten und Wege auf, wie Sie bei steigender Belastung Unterstützung und Ausgleich finden.
Die Informationen richten sich zum einen an nierenkranke Menschen, die noch keine größeren Beschwerden oder Einschränkungen spüren, sich aber frühzeitig Gedanken darüber machen möchten, wie Sie Ihre Berufstätigkeit weiterführen können, falls ihre Erkrankung voranschreitet.
Zum anderen sprechen wir jene Menschen an, die nierenkrank sind und bereits erhebliche Belastungen im Ausüben Ihres Berufes bemerken.
Ändern Sie nichts an Ihrer beruflichen Situation, bevor Sie nicht wissen, ob es Ausgleichsmöglichkeiten gibt! Sie tragen die finanzielle Last der chronischen Erkrankung sonst allein.
Mit einem GdB von 30 oder 40 können Sie sich über einen Antrag an die Arbeitsagentur gleichstellen lassen.
Gleichstellung beantragen
Erste Entlastungen kann eine Gleichstellung mit sich bringen. Diese beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit. Für eine Gleichstellung müssen Sie in Ihrem Antrag Wettbewerbsnachteile auf dem Arbeitsmarkt aufgrund Ihrer Behinderung darlegen.
Allgemeine betriebliche Veränderungen, fortgeschrittenes Alter, fehlende Qualifikation oder eine schwierige Arbeitsmarktsituation rechtfertigen keine Gleichstellung.
Sie können von der Arbeitsagentur gleichgestellt werden, wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung entweder einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erhalten oder Ihr derzeitiges Arbeitsverhältnis in Gefahr ist. Die Arbeitsagentur hört Ihre Arbeitgeber*in und die Schwerbehindertenvertretung an.
Folgende Gründe können beispielsweise eine Gefährdung des Arbeitsplatzes begründen:
Sie fehlen häufig aufgrund Ihrer Erkrankung/Behinderung
Sie sind dauerhaft weniger belastbar
Ihre Kolleginnen und Kollegen müssen Sie unterstützen
Sie sind nur eingeschränkt beruflich und/oder örtlich mobil
Nachteilsausgleiche
Mit einer anerkannten Gleichstellung stehen Ihnen folgende Nachteilsausgleiche im Beruf zu:
Besonderer Kündigungsschutz
Freistellung von Mehrarbeit (=werktäglich mehr als 8 Stunden)
Lohnkostenzuschüsse und Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht
Betreuung durch spezielle Fachdienste in den Arbeitsagenturen
Unterstützung durch das Integrationsamt und die Integrationsfachdienste
Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (meist gewährt von der Rentenversicherung oder dem Integrationsamt )
Sollten Sie in dieser Phase der Erkrankung bereits einen GdB von 50 und mehr erhalten, kommen noch folgende berufliche Nachteilsausgleiche hinzu:
Zusatzurlaub
Vorgezogene Altersrente
Halbe Erwerbsminderungsrente
Sollten die Beeinträchtigungen durch Ihre Erkrankung so
gravierend sein, dass Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, dann können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine halbe Erwerbsminderungsrente beantragen.
Sie erhalten diese Rente, wenn Sie noch mindestens 3, aber nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten können. Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen auch versicherungs-rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die teilweise Erwerbsminderungsrente können Sie dann mit einem reduzierten Stellenumfang kombinieren. Zudem gibt es eine finanzielle Grenze, wieviel Sie hinzuverdienen dürfen, ohne dass Ihnen an der Rente etwas abgezogen wird. Die Rentenversicherung rechnet Ihnen genau aus, wieviel Sie rentenunschädlich hinzuverdienen dürfen. Die Teilerwerbsminderungsrente ergänzt somit Ihre Einkünfte aus einer Teilzeitbeschäftigung.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen:
Mindestens 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein
In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben.
Sollte Ihr Gesundheitszustand gar keine Berufstätigkeit mehr zulassen, können Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beantragen.
Wo endet der Kündigungsschutz?
Schwerbehinderte Menschen genießen im Berufsleben einen besonderen Kündigungsschutz. Aber was bedeutet das genau und unter welchen Bedingungen kann der Arbeitgeber doch eine Kündigung aussprechen? Nicole Scherhag stellt in diesem Video einen besonderen Fall aus den Anfragen am Nierentelefon vor und erklärt, worauf Sie beim Thema Kündigungsschutz achten müssen.
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