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Alle Kosten der Lebendspende trägt die Empfängerkasse. Menschen, die sich für eine Lebendnierenspende entscheiden, ist nicht immer bewusst, welche besondere Absicherung der Gesetzgeber für sie vorgesehen hat. Deshalb gehen wir in diesem Video näher darauf ein. Zwei wichtige Grundsätze möchten wir besonders hervorheben. Alle Kosten rund um eine Lebendnierenspende werden von der Krankenkasse des Organempfängers getragen, das gilt für gesetzlich Versicherte ebenso wie für Privatpatienten. Und die Lebendspender müssen für alles, was mit der Organspende in Verbindung steht, keine Zuzahlungen leisten. Diese besonderen Rechte gelten auch, wenn die Lebendspende am Ende nicht durchgeführt wird, aus welchen Gründen auch immer.

Zu den Leistungen, die von der Empfängerkasse bezahlt werden, gehören:

  • alle stationären und ambulanten Leistungen
  • die gesamte medizinische Vor- und Nachbetreuung
  • Leistungen der medizinischen Rehabilitation
  • Lohnfortzahlung und erhöhtes Krankengeld 
  • alle Fahrtkosten rund um die Lebendspende, und das lebenslang
  • Lebendspender leisten keine Zuzahlungen

Mehr über die sozialrechtlichen Aspekte der Lebendnierenspende finden Sie hier >>

Im Video erläutert die Sozialrechtsexpertin Nicole Scherhag, worauf Lebendspender besonders achten sollten.