2024 liegt die Hinzuverdienstgrenze zur vollen Erwerbsminderungsrente bei 18.558,75 Euro. Das bedeutet, dass dieser Geldbetrag hinzuverdient werden darf, ohne dass dies Auswirkungen auf die Höhe der Rentenzahlung hat. Allerdings ist neben der Hinzuverdienstgrenze immer auch das festgestellte Restleistungsvermögen zu beachten, das bei der vollen Erwerbsminderungsrente unter 3 Stunden pro Tag liegt.
Erhalten Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente, so wird eine individuelle Hinzuverdienstgrenze berechnet. Die Mindestgrenze wurde für das Jahr 2024 mit 37.117,50 Euro festgelegt.
Es gilt immer der Jahresverdienst. Ergibt sich nach der Berechnung, dass Ihre individuelle Grenze höher ist als die Mindestgrenze, gilt die individuelle Hinzuverdienstgrenze. Ist sie niedriger als die Mindestgrenze, dann gilt die Mindestgrenze als anrechnungsfreier Hinzuverdienst.