Senioren in der Prädialyse
Rente und Hinzuverdienst
Sie beziehen eine Rente und möchten wissen, wieviel Sie hinzuverdienen können? Diese Frage beantworten wir Ihnen gerne! So unterschiedlich die verschiedenen Rentenarten sind, so unterschiedlich sind auch die Möglichkeiten des Hinzuverdienstes. Grundsätzlich kann man festhalten, dass Sie bei jeder Rente – soweit es Ihr Gesundheitszustand zulässt – noch ein wenig nebenbei arbeiten dürfen. Ob und wie sich Ihr Hinzuverdienst auf Ihre gesetzliche Rente auswirkt, erfahren Sie auf dieser Seite.
Insgesamt werden Sie feststellen, dass die Berechnung des Hinzuverdienstes äußerst komplex ist. Die individuelle Höhe kann deshalb nur von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger berechnet werden.
Grenzen des Hinzuverdienstes
Die Hinzuverdienstgrenze
Mit dem Hinzuverdienstdeckel ist eine weitere Grenze geschaffen. Er bestimmt sich aus Ihrem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre. Sobald Ihre (gekürzte) Rente plus Ihr Hinzuverdienst höher liegen als die Obergrenze des Hinzuverdienstdeckels, werden alle weiteren Einkünfte voll auf Ihre Rente angerechnet.
Hier gelangen Sie zum Hinzuverdienstrechners der Deutschen Rentenversicherung.
Sollten Sie unsicher sein, won Ihre Einnahme als Hinzuverdienst zu werten ist, fragen Sie unbedingt bei der Deutschen Rentenversicherung nach. Auch die Unabhängige Teilhabeberatung informiert rund um die Thematik.
Rente bei Erwerbsminderung
Die volle Erwerbsminderungsrente soll Ihren Verdienst ersetzen, wenn Sie selbst nur noch weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können. Bei dieser Rente ist eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr festgelegt. Die Grenze gilt unabhängig davon, ob Sie einmalig oder jeden Monat im Laufe des Jahres hinzuverdienen. Falls Sie in einem Jahr mehr als 6.300 Euro verdient haben, wird der übersteigende Betrag durch 12 Monate geteilt und zu 40% auf Ihre Rentenbezüge angerechnet.
Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung geht man davon aus, dass Sie neben der Rente noch einer Teilzeitbeschäftigung (zwischen 3 und unter 6 Stunden) nachgehen. Ihre jährliche Hinzuverdienstgrenze wird dabei individuell von der Deutschen Rentenversicherung errechnet.
Altersrente
Ab Erreichen der Regelaltersgrenze: Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Sobald Sie Ihre individuelle Regelaltersgrenze erreicht haben, unterliegen Sie keinen Beschränkungen mehr beim Hinzuverdienst. Auf Wunsch können Sie sich mit eigenen Beiträgen eine höhere Rente sichern.
Hier finden Sie eine umfangreiche Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zu dem Thema „Hinzuverdienst Altersrenten“
Vor Erreichen der Regelaltersgrenze: Bei den vorgezogenen Altersrenten müssen Sie eine Hinzuverdienstgrenze beachten. Überschreiten Sie die Grenze, erhalten Sie nur einen Teil, bis gar keine Rente. Diese Regelung betrifft folgende vorgezogenen Altersrenten:
Altersrente für langjährig und besonders langjährige Versicherte
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Verdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten erheblich heraufgesetzt. Auch 2022 bleibt es bei der erhöhten Grenze von 46.060 Euro. Ab 2023 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Grenze von 6.300 Euro. Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt nicht für Erwerbsminderungsrenten!
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