Erwachsene an der Dialyse
Schwerbehinderung
Mit dem Beginn der Dialyse steht Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von 100 zu, egal welches Dialyseverfahren Sie wählen. Für den Antrag wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde (meist Versorgungsamt oder Amt für soziale Angelegenheiten). Mit dem GdB wird die Schwere Ihrer Behinderung beziffert. Umgangssprachlich sagen die meisten Menschen, dass sie 100% haben. Korrekt ist die Formulierung „Ich habe einen GdB von 100.“
Fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei
Aktuelle medizinische Unterlagen
Ihnen bereits vorliegende Gutachten
Weitere Unterlagen, die für die Einstufung wichtig sind
Passbild mit Namen + Geburtsdatum auf der Rückseite
Führen Sie in Ihrem Antrag alle Erkrankungen auf, und nennen Sie zuerst die schwerwiegendste.
Ab Dialysepflicht steht Ihnen ein GdB von 100 zu, egal mit welchem Verfahren Sie dialysieren.
Es geht im Schwerbehindertenrecht nicht um die Krankheit an sich, sondern um die Auswirkungen auf Ihr Leben.
Beschreiben Sie detailliert die Auswirkungen Ihrer Erkrankung(en) und Ihrer Behandlung(en) auf Ihr Leben.
Nachteilsausgleiche
Spätestens mit dem Start der Dialyse steht Ihnen ein Schwerbehindertenausweis zu, der Ihnen Nachteilsausgleiche im Berufsleben eröffnet.
Nachteilsausgleiche im Alltag
Steuerrechtliche Nachteilsausgleiche
Merkzeichen und Nachteilsausgleiche
Weitere Nachteilsausgleiche
Tipps & Tricks
Merkzeichen
Merkzeichen sind spezielle Kennungen, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen
Merkzeichen G – erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
Merkzeichen aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
Merkzeichen H – Hilflosigkeit
Merkzeichen B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
Merkzeichen RF – Rundfunkbeitragsermäßigung und Telefongebührenermäßigung
Vorsicht bei Verschlimmerungsantrag
Wenn sich die gesundheitliche Situation verändert, können schwerbehinderte Menschen einen Verschlimmerungsantrag stellen. Prüfen Sie vorab genau Ihre Situation, denn ein solcher Antrag kann auch zu einer Herabstufung führen. Einen solchen Fall stellt Nicole Scherhag in diesem Video vor.
Änderungen bei Schwerbehinderung
Seit 2021 gibt es einige Verbesserungen für Sie als Dialysepatienten oder Transplantierte. Alle Pauschbeträge verdoppeln sich. Und wenn Sie neben der Schwerbehinderung noch das Merkzeichen G oder aG haben, dann können Sie zusätzlich Fahrtkosten geltend machen und zwar wieder als Pauschbetrag. All das erklärt Sozialrechtsexpertin Nicole Scherhag in diesem Video.
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