Die Pflege von Angehörigen stellt viele Menschen vor große Herausforderungen. Müssen Beruf und Pflegeaufgaben unter einen Hut gebracht werden, kann das zu Stress und Überlastung führen.
Die sogenannte kurzzeitige Arbeitsverhinderung ist eine Sonderform der Pflegezeit. Berufstätige können diese einmal jährlich pro pflegebedürftige Person für bis zu 10 Arbeitstage bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Dieses Anrecht gilt für alle Arbeitnehmenden, unabhängig von der Größe des Unternehmens, in dem sie beschäftigt sind.
Für den Ausfall des Gehalts können pflegende Angehörige Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person beantragen. Die Freistellung gilt für unerwartete akute Situationen, um die Pflege zu organisieren.
Detaillierte Informationen finden Sie hier:
https://www.wege-zur-pflege.de/wege-zur-pflege/pflegende-angehoerige/hilfe-in-akuten-pflegesituationen