Elternunterhalt: Neue Einkommensgrenze ab 2020 entlastet Angehörige.
Kinder von pflegebedürftigen Eltern müssen für die Pflegekosten aufkommen, wenn deren Rücklagen und Einkommen nicht ausreichen. Das Sozialamt kümmert sich dabei darum, die Zahlungen einzufordern. Ab 2020 werden die Ämter weniger unterhaltspflichtige Personen anschreiben. Denn durch die neue Einkommensgrenze von 100.000 Euro greift der Elternunterhalt deutlich seltener. Am 1.1.2020 trat das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft, dass die unterhaltsverpflichteten Angehörigen von Sozialhilfeempfängern entlastet.
Seit dem 01.01.2020 gehen Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber ihren Kindern und auch Unterhaltsansprüche von Kindern gegenüber ihren Eltern nur noch über, wenn die Kinder bzw. Eltern im Jahr über 100.000 Euro bruttoverdienen. Dies gilt insbesondere auch bei der Hilfe zur Pflege für pflegebedürftige Eltern. Die Neuregelung gilt für alle Sozialhilfeleistungen, also auch für die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Bei Unterhaltsansprüchen volljähriger behinderter Menschen gegenüber Eltern mit einem Einkommen über 100.000 Euro brutto soll es bei dem auf Pauschalbeträge begrenzten Anspruchsübergang bleiben. Für den Unterhalt ihrer minderjährigen Kinder werden Eltern auch bei einem Einkommen unter 100.000 Euro brutto weiterhin zum Unterhalt herangezogen, wenn die Kinder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen.
Laufende Unterhaltsfälle sind erst ab diesem Zeitpunkt von der Neuregelung betroffen.