Senioren an der Dialyse
Vorsorgedokumente
Jeder Mensch kann in eine Lebenssituation geraten, in der er vorübergehend oder auf Dauer keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen kann. Das kann aufgrund von Krankheit eintreten, aber auch durch einen Unfall oder im Alter könnte die Fähigkeit Entscheidungen zu treffen, beeinträchtigt werden. Stehen dann rechtsverbindliche Entscheidungen oder Erklärungen an, braucht es jemanden, der an Ihrer Stelle bestimmt, oder aber ein Dokument, in dem Sie festgelegt haben, wie nun gehandelt werden soll. Denn: volljährige Menschen haben auf Dauer keinen Vertreter! Das wiederum bedeutet, dass Sie überlegen sollten, wen Sie für den Fall eigener Entscheidungsunfähigkeit bevollmächtigen möchten, da sonst entweder sofort oder spätestens nach 6 Monaten (bei zusammenlebenden verheirateten Paaren) über das Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird. Zur Wahrung Ihres Selbstbestimmungsrechts stehen Ihnen die unten aufgeführten drei Dokumente zur Verfügung.
Seit Januar 2023 darf Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann 6 Monate lang für Sie entscheiden. Dies gilt allerdings ausschließlich in Gesundheitsangelegenheiten (sog. Notvertretungsrecht) und nur wenn es keinerlei andere Verfügungen gibt. Leben Sie ohne Trauschein mit jemanden zusammen gilt das Notvertretungsrecht nicht. Mehr über die Hintergründe und die Bedeutung des Notvertretungsrechts erfahren Sie in diesem Video.
Vorsorgliche Willensbekundungen
Patientenverfügung
Hier legen Sie Ihre Wünsche für die medizinische Behandlung schriftlich für den Fall nieder, dass Sie sich nicht (mehr) äußern können. Zusätzlich können Sie eine Person benennen, die Ihre niedergelegten Wünsche vertreten soll. Die Verfügung sollten Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt durchsprechen, damit sicher ist, dass das medizinische Team Ihre Wünsche versteht.
Vorsorgevollmacht
Hier können können Sie eine Person Ihres Vertrauens vorab bevollmächtigen in Ihrem Namen zu handeln, falls Sie dazu nicht in der Lage sein sollten. Auch Ihr Ehepartner oder erwachsene Kinder brauchen eine Vollmacht, um für Sie handeln zu dürfen. Nur unter bestimmten Umständen braucht die Vollmacht eine notarielle Beglaubigung, etwa bei Immobiliengeschäften.
Betreuungsverfügung
Sagen Sie dem Betreuungsgericht, wen es als Betreuerin oder Betreuer für Sie einsetzen soll, wenn Sie entscheidungs- und handlungsunfähig sind, und wen auf keinen Fall. Außerdem können Sie bezüglich der Betreuungsführung Wünsche niederlegen. Einen Betreuer brauchen Sie nicht, wenn Sie jemanden durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt haben.
Ihre Angehörigen werden nicht zwangsläufig als Ihre Vertreter eingesetzt.
Setzen Sie die Dokumente frühzeitig auf, so dass kein Zweifel an Ihrer Entscheidungsfähigkeit aufkommt.
Die Entscheidung zur Organspende kann in der Patientenverfügung festgehalten werden.
Erstellung der Vorsorgedokumente
Setzen Sie die Dokumente schriftlich auf
Eigenhändige Unterschrift
Unterschrift eines Zeugen
Unterschriften alle 2 Jahre erneuern
Zur Absicherung: Beglaubigung, z.B. im Bürgeramt. Die Kosten betragen ca. 10 Euro
Tipps zur Aufbewahrung
Bei den persönlichen Unterlagen
Vollmachten im Original an die oder den Bevollmächtigten
Hinweiskarte im Portemonnaie
Abschrift an Vertrauensperson/Patientenakte
Information an Angehörige, Freunde, medizinisches Personal
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Themenübersicht
Betroffene fragen
Herr U. ist 58 Jahre alt und seit 6 Monaten an der Dialyse, er fragt: Muss ich 1.000 Euro fürs Taxi selbst bezahlen?
Ich bin 58 Jahre alt und seit November 2019 Dialysepatient. Zur Hämodialyse fahre ich in ein Zentrum. Für November und Dezember 2019 habe ich von der Dialysestation eine Verordnung für die Taxifahrten bekommen, die meine Krankenkasse genehmigte. In der Folge wurden die Fahrten, abzüglich des Eigenanteils bezahlt. Am 4. Februar habe ich eine neue Verordnung von der Dialysestation bekommen. Einige Tage später kommt eine Rechnung vom Taxiunternehmen über fast 1.000 Euro für alle Fahrten im Januar. Diese habe ich bei meiner Krankenkasse eingereicht und erhielt dann ein Schreiben, dass sie die Kosten nicht bezahlen würde. Zwingende Voraussetzung für die Übernahme von ambulanten Fahrten sei die Vorabgenehmigung der Krankenkasse. Diese habe nicht vorgelegen, von daher würden die Fahrten erst ab Februar wieder übernommen werden. Ich erhalte eine Erwerbsminderungsrente von 662 Euro. 1.000 Euro Taxikosten würden mir „das Genick brechen“. Auf der Dialysestation konnte mir niemand helfen. Was kann ich tun?
Es tut mir leid, Ihnen Folgendes mitteilen zu müssen: Ambulante Fahrten benötigen immer eine Vorabgenehmigung!
Ausgenommen hiervon sind nur Mobilitätseingeschränkte mit den Merkzeichen aG, H oder Bl im Schwerbehindertenausweis und Menschen ab Pflegegrad 3. Falls Sie einen dieser Punkte erfüllen, sollte die Übernahme kein Problem sein. Ich gehe davon aus, dass leider keiner dieser Umstände bei Ihnen vorliegt. Damit hat die Krankenkasse zunächst mit ihrer Entscheidung Recht. Da Sie bereits im Vorfeld dialysepflichtig waren und es auch weiterhin sein werden, würde ich die Krankenkasse um eine kulante Entscheidung bitten, denn die Notwendigkeit und auch das unvermeidbare Anfallen der Fahrten liegt ja auf der Hand. Sie sind noch ganz neu an der Dialyse und da sollte Ihnen so ein formaler Fehler nachgesehen werden.
Herr B ist 32 Jahre, verheiratet und seit 6 Jahren Dialysepatient. Er fragt: Ich bin durch meine Krankenkasse von den Zuzahlungen befreit. Gilt das auch für meine Frau, denn sie ist in einer anderen Kasse versichert?
Ja, das ist in der Tat so. Wenn Sie von Zuzahlungen befreit sind, dann gilt dies auch für alle einberechneten gesetzlich versicherten Familienmitglieder. Auch in unterschiedlichen Krankenkassen.
Frau W. ist 75 Jahre alt und seit 2 Jahren dialysepflichtig. Sie fragt: Seit ich an der Dialyse bin, brauche ich eine spezielle Ernährung, die kostenaufwändig ist. Wer trägt die Kosten?
Chronisch nierenkranke Menschen müssen in der Prädialyse und dann auch bei Dialysepflicht Diätvorschriften beachten. Ernährung wird dadurch teurer, da man z.B. phosphatarme Wurst kaufen sollte. Diese Mehrkosten werden berücksichtigt, wenn Sie von Sozialhilfe, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) leben. Beantragen Sie dann bitte bei der für Sie zuständigen Behörde (Sozialamt oder Jobcenter) den Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung.
Frau K. ist 58 Jahre alt und seit 6 Monaten transplantiert, sie fragt: Vor kurzem wurde ich nierentransplantiert und bisher läuft alles gut. Ein Mitpatient sagte mir, dass ich jetzt nicht mehr schwerbehindert bin. Stimmt das?
Nein, das ist nicht richtig! Bei der Nierentransplantation wird eine Heilungsbewährung von zwei Jahren angesetzt. Heilungsbewährung bedeutet, dass in den ersten beiden Jahren nach der Transplantation abgewartet wird, wie sich Ihr gesundheitlicher Zustand entwickelt. In dieser Zeit haben Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von 100. Selbst bei einem optimalen Verlauf soll der GdB erst nach diesen zwei Jahren abgesenkt werden.
Aufgrund der notwendigen Immunsuppression sieht die Verordnung vor, dass nach den zwei Jahren wenigstens ein GdB von 50 vergeben wird. Natürlich kann der GdB auch höher ausfallen! Er darf aber keinesfalls tiefer angesetzt werden. Damit haben Sie auch nach der Nierentransplantation Zeit Ihres Lebens Anspruch auf den Schwerbehindertenstatus.
Dieter Helbig
„Für viele Mitpatienten ist die Sicherung des Lebensunterhaltes die Voraussetzung für Adhärenz und Therapieerfolg.“
Peter Gilmer, Vorsitzender Bundesverband Niere e.V.
„In dieser Schatzkiste haben wir Erfahrungen von Patienten für Patienten gesammelt, um Ihnen Orientierung bei sozialen Fragen zu geben.“
Praxistipp
Widerspruch
Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird und legen Sie Widerspruch ein. Im ersten Schritt schreiben Sie einfach: Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom… ein und beantrage Akteneinsicht.
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